Der Verein TSE Tierschutz – europaweit e.V.

Aus der früheren Rasseinitiative Afghanen in Not ist der eingetragene und gemeinnützige Verein TSE Tierschutz europaweit e.V. geworden. Die Aufgaben wurden mehr und verantwortungsvoller, der Druck, möglichst vielen zu helfen, immer größer und die Bitten um Hilfe wurden internationaler. Wenn irgendwo in Europa ein Afghanischer Windhund in Not war, holten wir ihn, nahmen aber auch immer noch diejenigen mit, die uns vor Ort am hilflosesten erschienen: die Alten und die Kranken.

Wir möchten uns nicht verzetteln. Man kann nicht auf allen Gebieten aktiv und wirkungsvoll zugleich sein. Tierschutz ist ein Begriff, der für unsere kleinen Möglichkeiten zu viel beinhaltet. So haben auch wir einen Rahmen, der unsere Aktionen begrenzt. Dennoch versuchen wir, ein Maximum zu leisten, was man anhand unserer Jahresberichte, die allen Mitgliedern zugänglich sind, leicht feststellen kann.

Wir versuchen, den verschiedenen Partnerorganisationen vor Ort so zu helfen, wie es für die dort Verantwortlichen am geeignetsten scheint. Die Bedürfnisse sind verschieden, und so unterstützen wir Kastrationen, helfen mit Microchips, Impfungen und Parasitenbekämpfung. Am meisten können wir aber damit helfen, dass wir für die vielen Chancenlosen bei uns, in Frankreich, Spanien, der Slovakei usw. ein Zuhause finden, wo sie für immer bleiben können.

Der Umfang der Hilfe, die wir leisten können, hängt daher in ganz erheblichem Maße auch von unseren finanziellen Möglichkeiten ab. Diese hoffen wir natürlich auch mit Spenden zu verbessern, für die wir Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen.

Hund abgeben privat

Bei privater Abgabe von Tieren, die nicht über Tierschutzvereine zu uns kommen oder über uns vermittelt werden, erhebt der Verein folgende Gebühren / Kosten / Abgaben:

Freistellungsbescheid

Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem letzten uns zugegangen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Mühldorf a. Inn, StNr. 141/111/00935, vom 06.12.2021 für die Kalenderjahre 2018 bis 2020 nach § 5, Abs.1, Nr.9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO. Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Mühldorf am Inn, StNr 141/111/00935 K14 mit Bescheid vom 12.11.2018 nach § 60a AO gesondert festgestellt.

Die Vorstandsmitglieder des Vereins TSE

Vereinssatzung

Die Vereinssatzung von TSE Tierschutz europaweit e.V. können Sie hier lesen: Satzung (PDF 0,1 MB).

Vorkontrollen und Windhundbeauftragte

Monika Ziegler, E-Mail: ziegler-moni@arcor.de

Unterstützen Sie den Tierschutz mit Ihrer Hilfe

Wer unseren Verein durch eine Mitgliedschaft unterstützen möchte, kann den Aufnahmeantrag zur Fördermitgliedschaft (PDF 0,3 MB) oder als aktives Mitglied (PDF 0,1 MB) herunterladen, ausfüllen und abschicken. Wir freuen uns aber auch über jede noch so kleine Spende:

Sparkasse Landshut
IBAN: DE39 7435 0000 0000 0074 71
SWIFT-BIC: BYLADEM1LAH
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